Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen

Unterstützung im eigenen Wohnraum

Das Ambulant Betreute Wohnen der AWO Rheinland unterstützt leistungsberechtigte volljährige Menschen in ihrem Wohnraum. Je nach individueller Situation und Hilfebedarf stehen verschiedene Unterstützungsleistungen nach §§ 67 SGB XII oder § 113 SGB IX zur Auswahl.

Voraussetzungen & Betreuungsanfrage

  • Betroffene verfügen über eigenen Wohnraum.
  • Es besteht der Wunsch, die Lebenssituation zu verbessern.
  • Es besteht die Bereitschaft, aktiv und kooperativ am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken.
  • Betroffene verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache, um eine Verständigung ohne Übersetzer*in zu gewährleisten.

Die Anfrage für eine Betreuung erfolgt durch den*die Betroffene selbst, eine ihr nahestehende Person oder eine Institution, die die betroffene Person vertritt. Im Anschluss stellen die Betroffenen mit Unterstützung unseres Teams entsprechende Anträge beim zuständigen Träger der Sozialhilfe. Nach der Kostenzusage wird ein Vertrag zwischen dem*der Betroffenen und unserer Einrichtung geschlossen.

Ambulant Betreutes Wohnen nach §§ 67 ff SGB XII

Ambulant Betreutes Wohnen (nach §§ 67 ff SGB XII)

Das Angebot richtet sich an Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese nicht aus eigener Kraft überwunden werden können.

Die Betroffenen erhalten Unterstützung, die sich an ihrem persönlichen Bedarf und ihrer persönlichen Situation orientiert. Im gemeinsamen Gespräch werden der Hilfebedarf, die Dauer und die Intensität der notwendigen Unterstützungsleistungen festgehalten. Um die Ziele der betroffenen Person zu erreichen, wird sie von einer pädagogischen Fachkraft professionell betreut.

Wir unterstützen Betroffene z. B. bei:

  • Wohnungsangelegenheiten
  • Behördengängen und Finanzangelegenheiten
  • Aufbau sozialer Kontakte
  • Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
  • Verbesserung des Umgangs mit vorhandenen Erkrankungen
Ambulant Betreutes Wohnen nach § 113 SGB IX

Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung (§ 113 SGB IX)

Das Angebot richtet sich speziell an Personen mit Suchterkrankungen oder chronisch mehrfacher Beeinträchtigung, um eine gleichberechtige Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Die Hilfe ist individuell ausgerichtet. Die Betreuungsinhalte sind abhängig vom Bedarf und den individuellen Möglichkeiten. Auch die Intensität und die Dauer der Leistungen werden nach dem jeweiligen Hilfebedarf festgelegt. Um die Ziele der betroffenen Person zu erreichen, wird sie von einer pädagogischen Fachkraft professionell betreut.

Bei Bedarf unterstützen wir Betroffene z. B. bei:

  • Stabilisierung ihrer Lebenssituation
  • Erhaltung und Herstellung der Suchtabstinenz
  • Behördengängen und Finanzangelegenheiten
  • Ausübung einer beruflichen Tätigkeit
  • Verbesserung des Umgangs mit vorhandenen Erkrankungen
  • Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten (z. B. Kliniken, Therapeut*innen)