Ambulante Hilfen – Projekt „Housing First“
Ein Programm, das Leben verändert
„Housing First“ bezeichnet ein Konzept, das von Dr. Sam Tsemberis im Jahr 1992 in New York entwickelt wurde, um die Obdachlosigkeit vor allem von Menschen mit komplexen Problemlagen zu bekämpfen. Die Vermittlung einer abgeschlossenen Wohneinheit mit eigenem Bad und eigener Küche steht dabei am Anfang des Hilfeprozesses.
Die Vermittlung ist an keine Auflagen – wie Abstinenz, Therapien oder sonstige Vorgaben – gebunden. Wohnungslose Menschen müssen sich nicht erst das Recht auf Wohnen erarbeiten; denn Wohnen ist ein Menschenrecht.
Jeder Mensch braucht ein Zuhause
Grundbedürfnis eines jeden Menschen ist ein sicheres Zuhause, das die Basis für eine Regeneration der Selbsthilfekräfte und die Aktivierung vorhandener Ressourcen darstellt. „Housing First“ setzt auf Respekt und Akzeptanz der Menschen und beruht auf dem Grundsatz der Selbstbestimmung.
Unter realen Wohnbedingungen in einer eigenen Wohnung zu leben, stärkt die Selbstständigkeit der Teilnehmenden und bildet die Grundlage für einen individuellen Stabilisierungsprozess. Wohnbegleitende Hilfen sind dabei ein wichtiger Bestandteil des Konzepts, um einen dauerhaften Wohnungserhalt zu sichern sowie eine Verbesserung der Lebensverhältnisse zu erzielen.
Entscheidende Grundprinzipien
Die Teilnehmenden sollen selbstbestimmt entscheiden können, wie sie wohnen und welche Art der Unterstützung sie wünschen. Die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen spielen eine wichtige Rolle.
Es soll eine räumliche und personelle Trennung von Vermietung und Unterstützung gegeben sein. Die Ablehnung von wohnbegleitender Hilfe führt nicht zur Kündigung. Bei Wohnungsverlust oder Wohnungswechsel erfolgt kein Abbruch der Unterstützung. Die Hilfe ist an die Person und nicht an die Wohnung gebunden.
Eine ganzheitliche Unterstützung der Person soll erfolgen. Es geht hier sowohl um die psychische und physische Gesundheit als auch um das soziale Umfeld und die Teilhabe.
Suchtmittelabhängige Teilnehmende sollen durch eine enge Begleitung und geeignete Hilfsangebote dabei unterstützt werden, ihren problematischen Konsum zu verringern. Ein Großteil der durch die Lebensumstände der Betroffenen bestehenden Gefahren kann bereits durch die Unterbringung in einer eigenen Wohnung minimiert werden.
Die Teilnehmenden sollen regelmäßig ermutigt werden, sich auf das sozialpädagogische und lebenspraktische Hilfsangebot einzulassen. Die Annahme der Vorschläge beruht jedoch auf Freiwilligkeit und es erfolgen keine Sanktionen, insbesondere nicht der Verlust des Wohnraums.
Die Unterstützung ist in Bezug auf Intensität, Dauer und Inhalt flexibel gestaltbar. Die Hilfe wird beendet, wenn sie nicht mehr notwendig ist. Sie kann aber bei Bedarf jederzeit wieder aufgenommen werden.
Zielgruppe
Das Programm „Housing First in Rheinland-Pfalz“ richtet sich an erwachsene Langzeitwohnungslose (mindestens ein Jahr wohnungslos), die vom etablierten Hilfesystem nach § 67 SGB XII nicht erreicht werden bzw. von diesem nicht hinlänglich versorgt werden können.
Hierzu gehören Menschen mit multiplen psychosozialen Problemlagen wie:
- gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen
- chronischen Erkrankungen
- psychischen Erkrankungen
- Abhängigkeitserkrankungen
- Überschuldung
- Langzeitarbeitslosigkeit
- justiziellen Belastungen
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden können Personen, die
- im etablierten Hilfesystem gut versorgt sind und sich gegenwärtig auf Wohnungssuche befinden.
- aufgrund psychischer Erkrankung möglicherweise eine Selbst- und Fremdgefährdung aufweisen.
- aufgrund psychischer oder geistiger Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne eine 24-Stunden-Betreuung selbstständig zu leben.
- für die laufenden Mietkosten nicht aufkommen können und nicht leistungsberechtigt sind.
- nicht in der Lage sind, das Unterstützungsangebot wahrzunehmen.
Aufnahmeverfahren
Jeder wohnungslose Mensch kann sich für die Teilnahme am Projekt bewerben, ob telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort. Ebenso ist eine Vermittlung über andere Dienste der Wohnungsnotfallhilfe, die Kommunalverwaltung oder andere zielgruppennahe Institutionen möglich.
Im ersten Schritt findet ein Informations- und Kennenlerngespräch statt. Die Rahmenbedingungen werden vorgestellt, das Vorliegen persönlicher und formaler Zugangskriterien geklärt, die Ausschlusskriterien geprüft und das weitere Verfahren vereinbart. Bei positiver Entscheidung beider Seiten wird eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Programm getroffen.
Die Entscheidung zur Nicht-Teilnahme kann auch einen positiven Effekt haben. Möglicherweise sind andere Unterstützungsangebote für die individuelle Lebenslage besser geeignet.