Übernachtungswohnheim

Notunterkunft

Übernachtungswohnheim

Das städtische Übernachtungswohnheim betreibt die AWO Rheinland in Kooperation mit der Stadt Koblenz . Es ist ganzjährig 24 Stunden täglich geöffnet.

Wer kann zu uns kommen?

  • Frauen und Männer ab 18 Jahren, die in besonderen Lebensverhältnissen bzw. Notlagen (ohne festen Wohnsitz) leben. Aufgrund von besonderen sozialen Schwierigkeiten finden sie keine andere Unterbringung.
  • Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Wohnungslosigkeit nachgewiesen wird. Dies kann entweder durch den Personalausweis oder durch eine Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgeramtes erfolgen.
  • Die Personen sollten physisch und psychisch in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Aktuell können wir keine Rollstuhlfahrer*innen und Personen mit Tieren aufnehmen.
Beratungsgespräch im Übernachtungswohnheim

Aufnahme & Verweildauer

Die Aufenthaltsdauer ist in der Regel zeitlich begrenzt.

Eine längere Verweildauer ist im begründeten Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Diese sind unter anderem:

  • Klärung der Kostenfrage
    • Übernahme der Kosten durch eigenes Einkommen: 29,67 € je Übernachtung
    • Übernahme der Kosten durch den Sozialleistungserbringer: Übernachtungsschein der Behörde aufgrund von Bezug von Leistungen nach SGB II (ALG-II-Leistungen) oder SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung)
  • Ausschluss einer TBC-Erkrankung aufgrund Untersuchung nach § 36 Infektionsschutzgesetz
  • Entwicklung realistischer Ziele und aktive Mitarbeit
  • Wunsch nach Wohnsitz in Koblenz
  • Einhaltung der Hausordnung

Kapazität

Es stehen insgesamt 28 Plätze zur Verfügung – 20 Plätze für Männer und acht Plätze für Frauen. Die Männer können in 4-Bett-Zimmern mit eigenen Kleiderschränken sowie einem Gemeinschaftsbad und separatem WC übernachten. Die Frauen sind auf einer separaten Etage in zwei 2-Bett-Zimmern oder einem 4-Bett-Zimmer mit eigenen sanitären Anlagen und einem Aufenthaltsbereich untergebracht.