Übernachtungswohnheim
Übernachtungswohnheim
Das städtische Übernachtungswohnheim betreibt die AWO Rheinland in Kooperation mit der Stadt Koblenz . Es ist ganzjährig 24 Stunden täglich geöffnet.
Wer kann zu uns kommen?
- Frauen und Männer ab 18 Jahren, die in besonderen Lebensverhältnissen bzw. Notlagen (ohne festen Wohnsitz) leben. Aufgrund von besonderen sozialen Schwierigkeiten finden sie keine andere Unterbringung.
- Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Wohnungslosigkeit nachgewiesen wird. Dies kann entweder durch den Personalausweis oder durch eine Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgeramtes erfolgen.
- Die Personen sollten physisch und psychisch in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Aktuell können wir keine Rollstuhlfahrer*innen und Personen mit Tieren aufnehmen.
Aufnahme & Verweildauer
Die Aufenthaltsdauer ist in der Regel zeitlich begrenzt.
Eine längere Verweildauer ist im begründeten Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Diese sind unter anderem:
- Klärung der Kostenfrage
- Übernahme der Kosten durch eigenes Einkommen: 29,67 € je Übernachtung
- Übernahme der Kosten durch den Sozialleistungserbringer: Übernachtungsschein der Behörde aufgrund von Bezug von Leistungen nach SGB II (ALG-II-Leistungen) oder SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung)
- Ausschluss einer TBC-Erkrankung aufgrund Untersuchung nach § 36 Infektionsschutzgesetz
- Entwicklung realistischer Ziele und aktive Mitarbeit
- Wunsch nach Wohnsitz in Koblenz
- Einhaltung der Hausordnung
Kapazität
Es stehen insgesamt 28 Plätze zur Verfügung – 20 Plätze für Männer und acht Plätze für Frauen. Die Männer können in 4-Bett-Zimmern mit eigenen Kleiderschränken sowie einem Gemeinschaftsbad und separatem WC übernachten. Die Frauen sind auf einer separaten Etage in zwei 2-Bett-Zimmern oder einem 4-Bett-Zimmer mit eigenen sanitären Anlagen und einem Aufenthaltsbereich untergebracht.